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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 5 B 1201/00   

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https://dejure.org/2000,2354
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 5 B 1201/00 (https://dejure.org/2000,2354)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.09.2000 - 5 B 1201/00 (https://dejure.org/2000,2354)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. September 2000 - 5 B 1201/00 (https://dejure.org/2000,2354)
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Offene Drogenszene

Polizeiliches Aufenthaltsverbot kann über Drogenhändler und -konsumenten hinaus auch gegen andere Personen ausgesprochen werden, die nachhaltig zur Verfestigung der Drogenszene beitragen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des ordnungsrechtlichen Gefahrenbegriffs; Rechtmäßigkeit eines ordnungsrechtlich verfügten Aufenthaltsverbots zur Eindämmung einer etablierten offenen Drogenszene; Störung der öffentlichen Sicherheit durch eine Drogenszene

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizei- und Ordnungsrecht: Aufenthaltsverbot zur Bekämpfung einer offenen Drogenszene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2194 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 459
  • DVBl 2001, 844 (Ls.)
  • DÖV 2001, 216
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Folge, da es schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit in erster Linie durch Zwangsgeld (vgl. VGH München, NVwZ 2000, 454; OVG Münster, NVwZ 2001, 459 f. und 231 f.; VG Leipzig, NVwZ 2001, 1317 f.) und nicht durch Gewahrsam gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG durchgesetzt werden wird, dessen Anordnung selbst allerdings an Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf zu messen wäre.

    bestimmter Personen nachhaltig Strukturen festigen und für die Begehung von Straftaten (mit-)ursächlich sein kann (vgl. OVG Münster, NVwZ 2001, 459 f.), macht sie aber nicht unbestimmt.

    Angesichts ihrer Gefährlichkeit für Gesundheit und Leben vieler und ihrer Sogwirkung auf bislang Außenstehende und deren daraus resultierender Gefährdung erscheint es nicht als unangemessen, daß Aufenthaltsverbote auch gegenüber Personen ergehen können, die nachhaltig auf sonstige Weise erheblich zum Bestand der Szene beitragen und ihre Attraktivität für andere stärken (vgl. OVG Münster, NVwZ 2001, 459 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 2375/10

    Glasverbot im Kölner Straßenkarneval rechtmäßig

    vgl. zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit durch eine Vielzahl weggeworfener und gebrauchter Spritzen im Bereich der offenen Drogenszene OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2000 - 5 B 1201/00 -, NVwZ 2001, 459.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 2382/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Untersagung der Abgabe von

    vgl. zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit durch eine Vielzahl weggeworfener und gebrauchter Spritzen im Bereich der offenen Drogenszene OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2000 - 5 B 1201/00 -, NVwZ 2001, 459.
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich

    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBl. 2004, 1, 6; verneinend: HessVGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 -, NVwZ 2003, 1400).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2004 - 5 B 2685/04

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsmittelandrohung

    Die dortige Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 6. September 2000 - 5 B 1201/00 - verkennt, dass diese Entscheidung zu der früheren Rechtslage vor Neufassung des § 34 PolG NRW sowie § 24 Nr. 13 OBG NRW ergangen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2004 - 5 B 2684/04

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsmittelandrohung

    Die dortige Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 6. September 2000 - 5 B 1201/00 - verkennt, dass diese Entscheidung zu der früheren Rechtslage vor Neufassung des § 34 PolG NRW sowie § 24 Nr. 13 OBG NRW ergangen ist.
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBI.
  • VG Osnabrück, 14.06.2002 - 3 B 48/02

    Aufenthaltsverbot; Drogenhandel; Drogenszene

    Das gegen den Antragsteller gerichtete Aufenthaltsverbot ist weder hinsichtlich seines zeitlichen Umfanges von 6 Monaten (vgl. dazu OVG Münster, B. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, NVwZ 2001, 459) noch wegen seiner räumlichen Ausdehnung auf das gesamte Gemeindegebiet (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 15.10.1998 - 13 M 4144/98 -, NVwZ 2000, 454) unverhältnismäßig.
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